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News für Reisecars

Gültig ab 01.04.2003
  • Mit dem Führerausweis der Kategorie C (Lastwagen) dürfen Sie nur leere Fahrzeuge der Kategorie D (Gesellschaftswagen) führen.
  • Der Sehtest ist neu 12 Monate gültig.
Gültig ab 01.12.2002

Die Länge von Gesellschaftswagen mit zwei Achsen wird auf maximal 13,50 m festgelegt, diejenige für Gesellschaftswagen mit mehr als zwei Achsen auf maximal 15,00 m und für Gelenkbusse auf maximal 18,75 m. Diese Höchstlängen dürfen einschliesslich der Länge von abnehmbaren Zubehörteilen - wie z.B. Skiboxen - nicht überschritten werden.

Alle Angaben ohne Gewähr